top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 
 

 

1. Geltungsbereich  

 

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Verträge und Dienst-leistungen von Orvex Aerospace.

​

(2) Sie gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmen (§ 14 BGB), sofern nichts ab-weichendes vereinbart wurde.

​

(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur An-wendung, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

 

 

2. Vertragspartner und Kontakt 

 

Orvex Aerospace

Inhaber: Martin Friedrichs

Alfred-Döblin-Allee 16

12529 Schönefeld

 

Deutschland

 

E-Mail: info@orvexaerospace.com

 
 

3. Leistungsumfang

  
Orvex Aerospace bietet insbesondere folgende Dienstleistungen an:

​

· Inspektionsflüge luftfahrttechnischer Infrastruktur und Blitzschutzanlagen

· Baufortschrittdokumentation und Dokumentation zur Bauabschlusskontrolle

· Immobilienaufnahmen

· Individuelle Drohnenprojekte

 

 

4. Vertragsschluss

 

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website und Anfragen über das Kontaktformular stellen kein verbindliches Angebot dar.  

 

(2) Ein Vertrag kommt erst durch die Auftragsbestätigung schriftlich oder

per E-Mail durch Orvex Aerospace zustande.

 

 

5. Preise und Zahlungsbedingungen

 

(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise.

 

(2) Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer berechnet und daher nicht ausgewiesen.

 

(3) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.

 

(4) Bei größeren Projekten kann eine angemessene Anzahlung vereinbart werden.

  

6. Stornierungen und Umbuchungen

​

(1) Eine Stornierung oder Umbuchung eines bestätigten Auftrags ist jederzeit per E-Mail oder Telefon möglich.

​

(2) Bereits erbrachte Leistungen sowie nachweislich entstandene Aufwendungen (z. B. Anfahrtskosten oder sonstige projektbezogene Auslagen) sind vom Auftraggeber zu vergüten.

​

(3) Soweit durch die kurzfristige Absage weitere nachweisbare Schäden entstehen, bleiben gesetzliche Ansprüche unberührt.

​

 

7. Termine

​

Vereinbarte Termine gelten nur unter vorbehaltlicher geeigneter Wetterbe-dingungen und technischer Einsatzfähigkeit der Drohne sowie der erforderlichen luftrechtlichen Voraussetzungen.

​

 

8. Wetterbedingte Verschiebungen

​

Drohnenflüge können insbesondere bei

​

· Regen

· Gewitter

· Nebel

· starkem Wind

· hohen Temperaturen

· schlechten Sichtverhältnissen

​

oder anderen außergewöhnlichen Wetterlagen, die über die Betriebsgrenzen der Einsatzdrohne hinausgehen, verschoben werden.

​

Hieraus entstehen keine Schadenersatzansprüche. Ein neuer Termin kann einvernehmlich vereinbart werden.

​

 

9. Flugverbotszonen und Genehmigungen

​

Kann ein Einsatz aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, behördlicher Anordnungen, Flugbeschrän-kungen oder fehlender Genehmigungen nicht durchgeführt werden, behält sich Orvex Aerospace vor, den Auftrag abzulehnen oder zu verschieben.

​

Soweit Zustimmungen oder Genehmigungen durch den Auftraggeber zu beschaffen sind, liegt deren rechtzeitige Einholung in dessen Verantwortung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

​

 

10. Einsatzabbruch

​

Muss ein bereits begonnener Einsatz aus Gründen abgebrochen werden (z. B. Wetterumbruch, Sicherheitsrisiken, behördliche Anordnungen oder Anweisungen des Grundstückeigentümers), werden bereits erbrachte Leistungen sowie notwendige Aufwendungen entsprechend dem bisherigen Leistungsstand berechnet.

​

 

11. Höhere Gewalt

​

Kann ein Auftrag aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Luftraum-sperrungen, technischer Ausfälle oder sonstiger unvorhersehbare Ereignisse nicht oder nur ver-zögert durchgeführt werden, verlängern sich die vereinbarten Fristen angemessen.

 

Schadensersatzansprüche wegen solcher Ereignisse sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. 

​

 

12. Sicherheit

​

Die Sicherheit des Flugbetriebs besitzt zu jederzeit höchste Priorität.

​

Der verantwortliche Drohnenpilot entscheidet allein über 

​

· Start

· Landung

· Unterbrechnung

· oder Durchführung

​

des Einsatzes.

 

 

13. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

​

Der Auftraggeber stellt sicher, dass

​

· der Einsatzort zugänglich ist

· erforderliche Informationen rechtzeitig bereitgestellt werden

· keine Rechte Dritter verletzt werden

· erforderliche Zustimmungen vorliegen

  
 

14. Bildrechte und Persönlichkeitsrechte

 

Der Auftraggeber ist verantwortlich dafür, dass alle erforderlichen Einwilligungen abgebildeter Perso-nen sowie sonstige erforderliche Nutzungs oder Betretungsrechte vorliegen.

​

Der Auftraggeber stellt Orvex Aerospace von Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf einer Pflicht-verletzung des Auftraggebers beruhen.

​

 

15. Urheberrechte und Nutzungsrechte

 

Alle angefertigten Fotos, Videos und sonstigen Werke unterliegen dem Urheberrecht von Orvex Aerospace.

​

Soweit nicht anders schriftlich vereinbart wurde, erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht aus-schließliches Nutzungsrecht.

​

 

16. Referenznutzung

​

Eine Veröffentlichung von Aufnahmen zu Werbezwecken erfolgt nur, soweit hierfür eine entsprechende rechtliche Grundlage oder eine gesonderte Zustimmung des Auftraggebers vorliegt.

​

 

17. Vertraulichkeit

​

Orvex Aerospace behandelt alle im Rahmen eines Auftrags erhaltenen vertraulichen Informationen vertraulich und verwendet sie ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Projekts, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.

​

 

18. Lieferung

​

Die Auslieferung erfolgt grundsätzlich digital oder einen vergleichbaren Über-tragungsweg.

​

Die Lieferfrist richtet sich nach Art und Umfang des jeweiligen Projekts.

​

 

19. Speicherung der Projektdaten

​

Die fertigen Bild- und Videodateien werden nach Übergabe grundsätzlich für einen begrenzten Zeitraum zur Datensicherung aufbewahrt. Ein Anspruch auf Archievierung besteht nicht.

​

Der Auftraggeber sollte die gelieferten Daten unverzüglich selbst sichern.

​

 

20. Reklamationen

​

Offensichtliche Mängel sind innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Aufnahmen schriftlich anzu-zeigen.

​

Orvex Aerospace erhält zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung.

​

 

21. Haftung

 

Orvex Aerospace haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Orvex Aerospace nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

 

Die Haftung wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.  
 

 

22. Datenschutz  

 

Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.

 

Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website.
 

 

23. Schlussbestimmungen  

 

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirk-samkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist - soweit gesetzlich zulässig - der Sitz von Orvex Aerospace Gerichtsstand.

​

​

bottom of page